arch/ive/ief (2000 - 2005)

Sieben Deutsche wegen Goteborg vor Deutschem gericht
by Gerd P. in Goteborg, Schweden Tuesday May 07, 2002 at 02:33 AM

Sieben deutsche Staatsbürger (eine Frau und sechs Männer) werden laut der schwedischen Presse wegen angeblicher Beteiligung an den Krawallen im Zusammenhang mit den Protesten gegen den Göteborger EU-Gipfel, in Deutschland angeklagt.

Durch Ermittlungen der schwedischen Polizeiwurden sie im Nachhinein auf Filmaufnahmen identifiziert. Der schwedische Staatsanwalt Thomas Ahlstrand, der in Göteborg für internationale Strafangelegenheiten zuständig ist, stuft die Anklagepunkte als nicht schwer genug an, um eine Auslieferung zu beantragen. Auslieferungen
von eigenen Staatsbürgern an andere EU-Länder sind seit neustem durch Abkommen geregelt. Aber
es ist jetzt auch möglich, dass Gerichtsverfahren wegen in anderen EU-Staaten begangener Taten
im Herkunftsland eröffnet werden.

Voraussetzung hierfür ist, dass die vorgeworfene Tat auch im Herkunftsland eine Straftat darstellt.
Laut Ahlstrand haben die deutschen Behörden signalisiert, dass ein solches Verfahren in diesem Fall
angewendet werden kann. Göran Nordenstan, der bei der Göteborger Polizei die Auswertung der
Proteste gegen den Göteborger EU-Gipfel leitet, ist davon überzeugt, dass die Deutschen wirklich
im Herkunftsland vor Gericht gestellt werden. Er sagt zu der Zusammenarbeit mit den deutschen
Behörden: "Wir haben gute Beurteilung von unseren deutschen Kollegen für die durchgeführte
Auswertung erhalten". Die Anklage wurde in Schweden erhoben und zusammen mit den
Ermittlungsergebnissen an die deutschen Behörden weitergeleitet. "Das deutsche Rechtssystem wird
selbständig die in Schweden ausgeführte Arbeit der Polizei und Staatsanwaltschaft prüfen. Es gibt
Bestimmungen über gewaltsamen Aufruhr im deutschen Gesetzbuch, in denen, soweit ich es verstanden
habe, das Strafmass geringer für geringfü! gigere Vergehen und höher für härtere Vergehen als in Schweden ist",
erklärt der Staatsanwalt Ahlstrand.

Auf dieselbe Art kann es demnächst zu weitere Verfahren gegen niederländische oder
skandinavische AktivistInnen kommen, da diese Länder bereits vorher Abkommen über rechtliche
Zusammenarbeit unterzeichnet haben. "Die Organisation, die für die EU-Prozesse geschaffen wurde,
wird gegen Ende Mai abgewickelt sein," meint Kommissar Nordenstad. Inklusive den sieben
Deutschen werden noch insgesamt 102 AktivistInnen vor Gericht gestellt. In 64 Fällen wurde die
Anklage bereits erhoben. Die Restlichen liegen bereits der Staatsanwaltschaft vor oder sind auf dem
Weg dahin. Das Höchste Gericht in Schweden hat in einem richtungsweisendem
Revisionsverfahren das Strafmass eines Aktivistens erheblich gesenkt.

Dennoch werden die bestehenden Urteile jetzt durch Prozesse wegen ähnlicher Verfahren in anderen
EU-Ländern einem Vergleich ausgesetzt. Es bleibt abzuwarten, ob Schweden das einzige EU-Land
mit überzogener Repression gegen GlobalisierungsaktivistInnen bleibt.

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